Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenleistungen

Ihre Hebamme ist von Anfang an für Sie da: Von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit hat jede Frau Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Bei Fragen rund um die Ernährung Ihres Kindes reicht dieser Anspruch auf Hebammenbetreuung sogar bis zur Vollendung des 9. Lebensmonats, wenn Sie nicht (mehr) stillen, sowie bis zum Ende der Stillzeit – egal, wie lange diese dauert.

In der Praxis fällt es vielen Frauen jedoch schwer eine Hebamme zu finden. Aufgrund des Hebammenmangels sind viele Hebammen auf lange Zeit ausgebucht. Daher sollten Sie bereits zu Beginn der Schwangerschaft mit der Suche nach einer Hebamme beginnen.

Bei einem Erstgespräch können Sie die Hebamme kennenlernen und mit ihr besprechen, wie Sie sich die Betreuung vorstellen und in welchem Umfang Sie von den unterschiedlichen Angeboten Gebrauch machen wollen. Sie sollten allerdings nicht gleich mehrere Erstgesprächstermine bei unterschiedlichen Hebammen vereinbaren. Zum einen erschweren Sie so anderen Frauen die erfolgreiche Suche nach einer Hebamme. Zum anderen tragen die Krankenkassen lediglich die Kosten für ein Erstgespräch. Weitere Termine müssten Sie daher selbst bezahlen.

Bei weiteren Fragen können Sie uns innerhalb unserer Sprechzeiten anrufen. Wir sind gerne für Sie da!

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