Geburt im Krankenhaus
Die Geburt eines Kindes ist für die Eltern ein ganz besonderes Ereignis. Sie sollte dort stattfinden, wo sich die werdenden Eltern gut aufgehoben fühlen. Viele Paare entscheiden sich für eine Geburt in der Klinik. In allen Krankenhäusern gibt es spezielle Informationsabende. Sie können sich an diesen Abenden einen Eindruck vom Kreißsaal und der Geburtsstation verschaffen und nähere Informationen zur Geburtshilfe in dem jeweiligen Krankenhaus erhalten.
Beleggeburt
Für die Geburt Ihres Kindes im Rahmen einer sogenannten Beleggeburt gehen Sie mit Ihrer Hebamme zur Geburt in ein vorher festgelegtes Krankenhaus, in dem Ihre Hebamme Beleggeburten anbietet. Diese Variante hat für Sie den Vorteil, dass Sie ganz sicher von der Hebamme betreut werden, mit der Sie bereits ein Vertrauensverhältnis aufgebaut haben. Die Kosten für die Geburtsbegleitung trägt die Krankenkasse. Da auch hier die Hebamme für Sie in Rufbereitschaft geht, wird eine Rufbereitschaftspauschale von ihr erhoben, die Sie anteilig oder vollständig selbst zahlen müssen.
Bei einem komplikationsfreien Schwangerschaftsverlauf gibt es auch die Möglichkeit, das Kind außerhalb des Krankenhauses auf die Welt zu bringen.
Hausgeburt
Eine Hausgeburt kommt bei risikofreier Schwangerschaft und komplikationslosem Schwangerschaftsverlauf in Betracht. Die betreuende Hebamme kommt dann zu Ihnen nach Hause und begleitet Sie in den eigenen vier Wänden bei der Geburt Ihres Kindes. Ihre vertraute Umgebung kann helfen, sich bei der Geburt besser zu entspannen.
Die Kosten für die häusliche Geburtsbetreuung werden von den Krankenkassen übernommen. Die Hebamme ist für Sie in dem errechneten Geburtszeitraum permanent erreichbar. Die Kosten für die regional und individuell variierende Rufbereitschaftspauschale muss von Ihnen teilweise selbst getragen werden – sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Geburt im Geburtshaus
Bei der Geburt im Geburtshaus wird Ihr Kind dort mit der Begleitung einer Hebamme geboren. Für die Geburt dort gelten die gleichen Bedingungen wie für die Hausgeburt: Die Schwangerschaft muss risikofrei und der Schwangerschaftsverlauf komplikationslos sein. Die Kosten für die regional und individuell variierende Rufbereitschaftspauschale muss von Ihnen teilweise selbst getragen werden – sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrer Krankenkasse.