Informationen zum Thema Stillzeit & Säuglingsernährung

Stillberatung und Hilfe bei Stillproblemen / Ernährungsberatung im Säuglingsalter

In der gesamten Stillzeit haben Mütter Anspruch auf Hebammenhilfe – egal, wie lange diese dauert. Auch wenn Sie nicht oder nicht mehr stillen, endet der Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme bei Fragen und Problemen rund um die Ernährung des Kindes erst, sobald das Kind neun Monate alt ist.

In dieser Zeit zahlt die Krankenkasse bis zu acht Kontakte zur Hebamme in Form von Besuchen oder Telefongesprächen. Hierbei können Fragen wie zur Gabe von Beikost, zur Ernährung des Kindes, zum Stillen oder Abstillen geklärt werden.

Hier einige schöne Links zum Thema Stillen:

 

Informationen zu weiteren Themen

Schwangerschaft

Geburt

Wochenbett